Täter-Opfer-Ausgleich

Grundlage des Täter-Opfer-Ausgleichs ist, die bei einer Straftat aufgetretene Ungerechtigkeit direkt zu bereinigen. Wir wollen Tätern und Geschädigten die Gelegenheit geben, im direkten Kontakt den verursachten Schaden zu regeln und den Konflikt zu lösen. Bei einem gemeinsamen Treffen geben wir allen Beteiligten die Gelegenheit,

  • über den Vorfall zu sprechen,
  • nach einer Lösung des entstandenen Konflikts zu suchen,
  • eine Form der Wiedergutmachung zu finden, mit der alle einverstanden sind.

Eine Chance für beide Seiten

Das Opfer kann:

  • dem Täter die Folgen seiner Tat (entstandene Schäden, verletzte Gefühle, Ärger, Empörung u. a.) deutlich machen,
  • eine schnelle Wiedergutmachung entstandener Schäden erreichen,
  • im Falle materieller Schäden Ärger und Aufwand eines Zivilverfahrens vermeiden.

Der Täter kann:

  • Hintergründe für sein Verhalten schildern und dafür auch Verantwortung übernehmen,
  • zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt,
  • durch Wiedergutmachung die Sache aktiv wieder in Ordnung bringen und eine zusätzliche gerichtliche Bestrafung überflüssig machen.

Täter und Opfer können:

  • einen evtl. schon lange anstehenden Konflikt gemeinsam bereinigen,
  • gegenseitige Vorurteile abbauen und eine Aussöhnung erreichen,
  • unnötigen Rechtsstreit vermeiden.

Unsere Aufgabe

Wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Projekt Handschlag verstehen uns als Vermittler/innen zwischen den beteiligten Parteien.
Sofern diese in Einzelgesprächen zustimmen, vereinbaren wir einen Termin, an dem sich Täter und Geschädigte treffen können, um über den Vorfall zu sprechen. Dann wird nach einer geeigneten Wiedergutmachung gesucht, die z. B. so aussehen kann:

  • Entschuldigung
  • Geschenk
  • Schadenersatz
  • Schmerzensgeld
  • u. v. m.

Sind alle Beteiligten mit dem Ergebnis des Ausgleichs einverstanden, schreiben wir einen Bericht an die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht. Für die Justiz besteht dann die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen bzw. das Ergebnis in der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Einen Trickfilm "Täter-Opfer-Ausgleich einfach erklärt" sehen Sie hier: Täter-Opfer-Ausgleich einfach erklärt

Opferfonds